Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Yves Junge Fotografie
Burstwiesenstrasse 33
8606 Greifensee
[email protected]/ www.yvesjungefotografie.com
- ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Fotograf Yves Junge, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
Von Yves Junge Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen.
1.1. PRODUKTIONSAUFTRAG
Yves Junge Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Yves Junge Fotografie kann dies zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Yves Junge Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
1.2. AUSWAHL/AUSLIEFERUNG DER FOTOS
Yves Junge Hochzeits Fotografie wählt in einem ersten Schritt alle die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Das sind meistens 25% der Shooting-Bilder. Danach kann der Auftrag-Geber selber entscheiden, welche Bilder es sein sollen. Diese werden dem Kunden innerhalb von 15 Arbeitstagen für die Auswahl als Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Nach der Auswahl der Bilder durch den Kunden werden die Fotos innerhalb von 20 Arbeitstagen durch Yves Junge Fotografie optimiert und auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Bei Abwesenheit/Ferien durch Yves Junge werden diese Fristen verlängert.
Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Falls dies gewünscht wird, muss es vor dem Auftrag schriftlich abgemacht werden.
1.3. VERPFLEGUNG / PAUSEN
Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), hat Yves Junge ein Anrecht sich angemessene Pausen einzuteilen.
- BUCHUNG / ANMELDUNG / ANNULATION / VERSCHIEBUNG / STRORNIERUNG
Durch die Zusage, per Mail oder Post eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht. Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Der Kunde muss eine verbindliche Reservation für ein Shooting schriftlich oder per E-mail bestätigen. Er muss seine Adresse und Telefonnummer angeben.
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich kostenpflichtig verbindlich.
Die Bezahlung des Honorars erfolge bei der Übergabe des Bildmaterials.
Bei Absagen wegen eines Todesfall, Krankheit, Höhere Gewalt, persöhnlich oder in der Familie,wird die Zahlung des Betrages erlassen.
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HOEHERE GEWALT
Höhere Gewalt
Ist es Yves Junge Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Yves Junge Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Yves Junge Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Yves Junge, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.
Ist es Yves Junge Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann Yves Junge nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
3.1 HOCHZEIT
Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung von Yves Junge Fotografie per E-Mail, durch Annullation/Verschiebung durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:
- Nach der Terminbestätigung bis 12 Monaten vor der Hochzeit (E-Mail): 0 % des gebuchten Angebots
- Bis 9 Monate vor dem Termin: 25 % des gebuchten Angebots (Wurde ein Vorschuss geleistet, wird dieser einbehalten)
- Bis 3 Monate vor dem Termin: 40 % des gebuchten Angebots
- Bis 30 Tage vor dem Termin: 60 % des gebuchten Angebots
- Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 80 % des gebuchten Angebots
3.2 Fotoshooting/ ANDERE FOTOAUFTRÄGE
- Nach der Terminbestätigung (E-Mail) bis 7 Tage vor dem Termin: müssen die Gebühren der Beauftragten (Visagist, Stylist) bezahlt werden.
- Bis 48 Stunden vor dem Fotoauftrag: 50% des gebuchten Shootings / Angebots.
- Keine Abmeldung oder nicht Erscheinen am Shooting Tag mit kurzfristiger Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings / Angebots.
- Verspätungen von mehr als 45 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shooting Zeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde. Kommt ein Auftraggeber zu spät zum Shooting Termin, ist dies sein eigenes Verschulden und die Zeit wird berechnet.
Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-mail) zu erfolgen.
3.3 RECHT UND GERICHTSSTAND
- Auf Foto-Verträge zwischen dem Kunden und Yves Junge Fotografie ist ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist bei den ordentlichen Gerichten am Geschäftssitz von Yves Junge Fotografie .
- Yves Junge Fotografie ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu belangen.